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GwG-Identifikations- und Legitimationsprüfung

Auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Deutschen Kreditwirtschaft und der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) besteht nunmehr die Möglichkeit dieser Prüfungen durch uns vor Ort in Thailand.

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© iStock.com/RobertDaly

Wer ein Konto bei einem Kreditinstitut in Deutschland eröffnen möchte, benötigt eine entsprechende Identitätsfeststellung. Grundlage hierfür ist das Geldwäschegesetz (GwG), welches eine Prüfung der Identität natürlicher und juristischer Personen im Ausland vorsieht, die ein Konto (d.h. Girokonten, Depots, Schließfächer etc.) in Deutschland eröffnen möchten.

Für weitere Informationen und zur Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns bitte unter services@gtcc.org

Unser Service:

  • GwG-Identifizierung Ihrer Person bzw. des/der Vertretungsberechtigten Ihres Unternehmens sowie Legitimation innerhalb eines Werktages
  • Übermittlung der Unterlagen und Versand von Kopien der benötigten Dokumente (Ausweisdokumente) an das betreffende Kreditinstitut in Deutschland

Wichtiger Hinweis:

  • Aufgrund der spezifischen Anforderungen jeder Bank ist eine vorherige Terminabsprache notwendig

Ansprechpartner