Business mit Thailand

Erfahren Sie alles Wichtige zum Wirtschaftsstandort Thailand. Die AHK Thailand berät Sie über die Chancen im Zielmarkt Thailand und unterstützt Sie beim nachhaltigen Markteinstieg.

Allgemeine Daten

News & Opportunities

- 8 November 2022: Study Report of the MRT Brown Line Project Khae Rai-Lam Sali (Bueng Kum) Section

- 20 December 2022: Project on MRO: Maintenance Repair and Overhaul, Line Maintenance, and aircraft washing services at Airport

21 March 2022: Seminar on Market Sounding for "The Study of Public-private Partnership Bhumibol Reservoir Diversion Route"

- 21 March 2022: Extension of Private Sectors Opinion Hearing Period for the Preparation of Draft Invitation, Draft Request for Proposal, and Draft Concession Contract of MRT Orange Line Project (Bang Khun Non - Min Buri (Suwinthawong) Section)

Mit einer Fläche von etwa 513.115 Quadratkilometern befindet sich das Königreich Thailand in Südostasien und grenzt an folgende Nachbarstaaten:

• Myanmar 
• Laos 
• Kambodscha 
• Malaysia 

Hauptstadt und Sitz der Regierung ist die Metropole Bangkok.

Die Bevölkerungszahl Thailands liegt bei 69 Millionen Einwohnern, wovon ungefähr zehn Millionen Menschen in der Hauptstadt Bangkok leben.

Die überwältigende Mehrheit der thailändischen Einwohner bekennt sich zum Buddhismus.

Amtssprache in Thailand ist Thai. Englisch ist die gebräuchliche Geschäftssprache, inbesondere in Unternehmen mit ausländischer Beteiligung.

Das Königreich verfügt über einen direkten Zugang sowohl zum Pazifischen Ozean (Golf von Thailand) als auch zum Indischen Ozean (Andaman See). Die Küstenline Thailands umfasst insgesamt 2.705 km, wobei die Küstenregionen sich in die beiden Meerzugänge von 865 km (Indischer Ozean) beziehungsweise 1.840 km (Pazifischer Ozean) aufteilen.

Thailand ist eine konstitutionelle Monarchie mit parlamentarischer Regierungsform. 

Die offizielle Währung Thailands ist der thailändische Baht (THB). Zum gegenwärtigen Zeitpunkt beträgt der Kurs 36,59 THB je 1 Euro (Wechselkurs am 15.01.2019).

Gesetzliche Feiertage

In Thailand gelten für das Jahr 2025 folgende gesetzliche Feiertage:

Mittwoch 1. Januar Neujahrstag
Mittwoch 12. Februar Makha Bucha-Tag
Montag 6. April Chakri-Tag
Montag 13. April Songkran Festival (Thailändisches Neujahrsfest)
Dienstag 14. April Songkran Festival (Thailändisches Neujahrsfest)
Mittwoch 15. April Songkran Festival (Thailändisches Neujahrsfest)
Donnerstag 1. Mai Tag der Arbeit
Montag 5. Mai Ersatz für H.M. Krönung des Königs am 4. Mai
Montag 12.Mai Ersatz für Visakha Bucha Tag am 11. Mai
Dienstag 3.Juni Ersatz für H.M. Geburtstag der Königin
Donnerstag 10. Juli Asarnha Bucha-Tag
Monstag 28. Juli H.M. Geburtstag der König
Dienstag 12. August Nationaler Muttertag
Montag 13. Oktober König Bhumibol Gedenktag
Donnerstag 23. Oktober König Chulalongkorn Tag
Freitag 5. Dezember Nationaler Vatertag
Mittwoch 11. Dezember Tag der Verfassung
Mittwoch 31. Dezember Silvester

Recht und Steuern

Rechtliche Beschränkungen

Die geschäftliche Betätigung von Ausländern in Thailand wird durch den Foreign Business Act (FBA) erheblichen Beschränkungen unterworfen.

Verallgemeinernd lässt sich sagen, dass der FBA zwischen Produktion, Handel und Dienstleistungen unterscheidet, wobei die Produktion grundsätzlich nicht erfasst ist.

Für Tätigkeiten in den Bereichen Handel und Dienstleistungen ist in der Regel eine Foreign Business License erforderlich. Ob und unter welchen Voraussetzungen diese erteilt wird, hängt davon ab, unter welche Kategorie (Annex 1-3 zum FBA) die jeweilige Tätigkeit fällt. Sofern eine Genehmigung grundsätzlich möglich ist, entscheidet die zuständige Behörde jeweils einzelfallbezogen, sodass sich die Erfolgsaussichten das Antrags nur schwer voraussagen lassen. 

Ausnahmen von diesen Beschränkungen gelten bei Förderung durch das BOI oder Niederlassung in so genannten Industrial Estates. Ausländer dürfen zudem kein Grundeigentum erwerben. Der Erwerb von Wohnungseigentum ist möglich, unterliegt aber zahlreichen Beschränkungen. Eine mögliche Alternative ist die Pacht.

Niederlassungsformen

Das thailändische Gesellschaftsrecht kennt fünf Gesellschaftsformen:

•Private Limited Company (Ltd)
•Public Limited Company (PLC) 
•Unregistered Ordinary Partnership 
•Registered Ordinary Partnership 
•Limited Partnership 

Hauptsächlich die beiden erstgenannten sind von praktischer Bedeutung. 

Die thailändischen Gesellschaften ähneln in ihrer Grundstruktur den aus dem deutschen Recht Bekannten, sind jedoch im Detail anders ausgestaltet. Unterschiede ergeben sich vor allem bei der Gründung. 

Daneben gibt es folgende Möglichkeiten um in Thailand geschäftlich tätig zu werden: 

Ausländische Unternehmen können in Thailand ein Repräsentanzbüro eröffnen, dessen Tätigkeitsfeld auf Hilfstätigkeiten und Dienstleistungen für das Mutterunternehmen beschränkt ist.

Besondere steuerliche Förderung genießen ROHs (= Regional Operating Headquarters), die Serviceleistungen wie Marketing und Marktanalysen für das Mutterhaus erbringen. 

Ausländische Unternehmen können auch eine Zweigniederlassung gründen, die allerdings nur mit Foreign Business License geschäftlich aktiv werden darf.

Ein Handelsvertreter ist ein thailändischer Staatsangehöriger, welcher in Thailand für ein oder mehrere ausländische Unternehmen tätig wird. 

Ausländische Unternehmen können auch im Rahmen eines Joint Venture mit thailändischen Unternehmen agieren. Hierbei stehen alle Gesellschaftsformen in allen erlaubten Konstellationen zur Verfügung.

Arbeitsrecht

Das thailändische Arbeitsrecht wird im Wesentlichen durch den Labour Act und den Social Security Act geregelt.

Es gibt einen gesetzlichen Mindestlohn, dessen Höhe von der jeweiligen Provinz abhängt. Arbeitnehmer sind sozialversicherungspflichtig. Die Beiträge sind anteilig vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer selbst abzuführen.

Die Bildung von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften wird durch den Labour Regulations Act geregelt. 

Bei Kündigungen ist der Labour Protection Act zu beachten. Für zeitlich unbegrenzte Arbeitsverträge sind Kündigungsfristen einzuhalten, sofern die Kündigung nicht wegen schwerer Verfehlungen des Arbeitnehmers erfolgt. Arbeitnehmer können bei Kündigung den Labour Court anrufen.

Steuern in Thailand

Das Steuerrecht basiert in Thailand auf dem Revenue Code (RC), der durch zahlreiche Richtlinien ergänzt wird. Im Wesentlichen werden folgende Steuern erhoben:

•Einkommensteuer
•Körperschaftssteuer
•Erdölsteuer
•Umsatzsteuer
•Spezielle Gewerbesteuer
•Verbrauchersteuer
•Stempelsteuer

Die Umsatzsteuer beträgt in Thailand offiziell 7%

Für die Besteuerung von Einkünften besteht zwischen Deutschland und Thailand ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Import und Export

Thailand ist Mitglied der ASEAN Free Trade Area (AFTA). Grundsätzlich ist der Import von Waren aus Thailand nach Deutschland genehmigungsfrei.

Ausnahmen regelt die Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz. Daneben sind die jeweils einschlägigen EU-Verordnungen, sowie zollrechtliche Bestimmungen zu beachten. Vergleichbare Regelungen finden sich auch für den Import nach Thailand.

Spezielle Regelungen finden sich im Export and Import Act in Verbindung mit der List of Goods under Import Control

Daneben sind gegebenenfalls spezialgesetzliche Regelungen sowie die Verordnungen des Ministry of Commerce zu beachten. Letztere werden ständig aktualisiert.

Einfuhrzölle werden in Thailand, genau wie in Deutschland, auf Grundlage der sog. Brüsseler Nomenklatur (HS-Code) erhoben. Der Zollsatz bestimmt sich grundsätzlich nach dem Warenwert.

Rechtsverfolgung

Deutsche Urteile werden in Thailand weder anerkannt noch vollstreckt. Auf dem Gebiet der Schiedsgerichtsbarkeit ist die Durchsetzung ausländischer Entscheidung aufgrund internationaler Abkommen deutlich unkomplizierter und Erfolg versprechender.



*Alle Informationen wurden nach bestem Wissen und mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann dennoch keine Haftung übernommen werden. Diese Informationen sollen lediglich einen ersten Überblick über die rechtliche Lage in Thailand geben. Sie können die Konsultation eines Rechtsanwalts nicht ersetzen.

Marktchancen für Unternehmen

Zentraler Standort

Thailand ist ein sehr zentral gelegener Wirtschaftsstandort in Südostasien und wird von internationalen Unternehmen oft als Ausgangspunkt für weitergehende Expansionen in den asiatischen Raum genutzt. 

Thailand ist seit 1967 ASEAN-Mitglied. Die Implementierung der AEC (ASEAN Economic Community) im Jahr 2015 vereinfacht Investment und Handel zwischen den ASEAN Mitgliedsstaaten und stärkt damit Thailands Position. 

Das Land ist reich an natürlichen Ressourcen und bietet eine gut ausgebaute unternehmerische Infrastruktur.

Wachstum

2018 lag das BIP bei 506.2 Billionen US-Dollar. Für 2019 wird ein Wachstum von 4,2% erwartet

Stabile Rahmenbedingungen

Thailand weist stabile monetäre und finanzielle Rahmenbedingungen auf und bietet insgesamt ein gutes Investitionsklima.

Zu den wichtigsten Branchen der thailändischen Wirtschaft zählen der Maschinenbau, der Automobilbereich, die Bau- und Chemieindustrie, Elektronik, Nahrungsmittel sowie der Tourismus.

Erneuerbare Energien, Energieeffizienz

Das wirtschaftliche Wachstum der vergangenen Jahre und das erwartete starke Wachstum der kommenden Jahre gehen mit einem deutlichen Anstieg des Energieverbrauchs einher.

Angesichts dieser Entwicklung baut Thailand seine Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien massiv aus, woraus eine große Nachfrage nach zuverlässiger und effizienter Technologie in diesem Bereich resultiert. 

Die AHK Thailand unterstützt deutsche Unternehmen aktiv bei der Erschließung dieses thailändischen Marktes im Rahmen der Exportinitiative Energie des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Deutsch-Thailändische Wirtschaftsbeziehungen

Die deutsch-thailändischen Handelsbeziehungen reichen bis in das Jahr 1860 zurück. Mit der Unterzeichnung des Vertrages über Freundschaft, Handel und Schifffahrt durch Graf Friedrich zu Eulenburg und König Mongkut wurden 1862 diplomatische Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten der Deutschen Zollunion und dem Königreich Siam hergestellt. Seitdem sind die bilateralen Beziehungen von einem kontinuierlichen Ausbau geprägt.

Heute sind mehr als 600 deutsche Unternehmen in Thailand tätig.

Wichtigste Handelspartner für Thailand sind:

  • China
  • Japan 
  • USA

Deutschland ist mit Abstand der wichtigste Handelspartner Thailands in der Europäischen Union. Deutsche Unternehmen sind regelmäßig Aussteller auf den wichtigsten Messen in Thailand, und thailändische Unternehmen sind gleichermaßen Besucher und Aussteller auf Messen in Deutschland.

Nach Angaben von DESTATIS beliefen sich die Exporte aus Deutschland nach Thailand im Jahr 2018 auf 6,3 Milliarden USD. Gleichzeitig beliefen sich die Ausfuhren von Thailand nach Deutschland auf 4,8 Milliarden USD.

Die wichtigsten Exportgüter von Deutschland nach Thailand sind:

  • Maschinen
  • Autos und Fahrzeugteile
  • Chemische Erzeugnisse
  • Elektronische Produkte

Wichtige Importgüter aus Thailand sind:

  • Maschinen
  • Nahrungsmittel
  • Gummi- und Kunsstoffwaren
  • Fahrzeugteile

Deutsche Produkte genießen in Thailand einen ausgezeichneten Ruf in Bezug auf ihre Qualität ("Made in Germany").

Entwicklungspartnerschaften

develoPPP.de – Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft

Mit dem develoPPP.de-Programm fördert das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) das Engagement der Privatwirtschaft dort, wo unternehmerische Chancen und entwicklungspolitischer Handlungsbedarf zusammentreffen.

Das BMZ unterstützt Ihr Unternehmen bei innovativen Projekten und unternehmerischen Investitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern, die einen langfristigen Nutzen für die lokale Bevölkerung haben:

Die Projekte sind in den unterschiedlichsten Branchen und Themen angesiedelt und reichen von der Qualifizierung lokaler Fachkräfte, über den Einsatz klimafreundlicher Technologien und Produktzertifizierung, bis hin zur Verbesserung von Öko- und Sozialstandards in Produktionsbetrieben.

Dabei können mehrere Unternehmen im Verbund kooperieren und gemeinsam mit Akteuren aus Industrie und Handel, Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen und anderen nationalen und internationalen Organisationen (Multi-Stakeholder) zusammenarbeiten.

Viermal im Jahr können Sie Ihre Projektidee in sogenannten Ideenwettbewerben bei DEG, GIZ oder sequa einreichen.

Weitere Informationen zu den Ideenwettbewerben finden Sie auf der Website www.develoPPP.de, im GIZ-Wirtschaftsportal oder direkt bei Ihrem Ansprechpartner bei der AHK Thailand.

Weitere Literatur

Nachfolgend sind Publikationen, die das Wirtschaftsleben in Thailand und den Handel mit dem Land in den Fokus rücken für Sie zusammengestellt. 

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